Militarismus und Antimilitarismus - Karl Liebknecht

Militarismus und Antimilitarismus

von Karl Liebknecht

  • Veröffentlichungsdatum: 2015-08-18
  • Genre: Außenpolitik und Internationale Beziehungen

Beschreibung

Diese Ausgabe von "Militarismus und Antimilitarismus - Unter besonderer Berücksichtigung der internationalen Jugendbewegung" wurde mit einem funktionalen Layout erstellt und sorgfältig formatiert.
Karl Liebknecht (1871-1919) war ein prominenter Marxist und Antimilitarist zu Zeiten des Deutschen Kaiserreiches. Seit 1900 Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, war er von 1912 bis 1916 einer ihrer Abgeordneten im Reichstag, wo er den linksrevolutionären Flügel der SPD vertrat. Ab 1915 bestimmte er zusammen mit Rosa Luxemburg wesentlich die Linie der Gruppe Internationale. Für die Jugendarbeit der SPD veröffentlichte er 1907 die Schrift Militarismus und Antimilitarismus, für die er noch im selben Jahr wegen Hochverrats verurteilt wurde. In dieser Schrift führte er aus, der äußere Militarismus brauche gegenüber dem äußeren Feind chauvinistische Verbohrtheit und der innere Militarismus benötige gegen den inneren Feind Unverständnis bzw. Hass gegenüber jeder fortschrittlichen Bewegung. Der Militarismus brauche außerdem den Stumpfsinn der Menschen, damit er die Masse wie eine Herde Vieh treiben könne. Die antimilitaristische Agitation müsse über die Gefahren des Militarismus aufklären, jedoch müsse sie dies im Rahmen der Gesetze tun. Letzteren Hinweis nahm ihm später das Reichsgericht im Hochverratsprozess nicht ab. Den Geist des Militarismus charakterisierte Liebknecht in dieser Schrift mit einem Hinweis auf eine Bemerkung des damaligen preußischen Kriegsministers General Karl von Einem, wonach diesem ein königstreuer und schlecht schießender Soldat lieber sei als ein treffsicherer Soldat, dessen politische Gesinnung fraglich bzw. bedenklich sei. Am 17. April 1907 beantragte Karl von Einem bei der Reichsanwaltschaft, wegen der Schrift Militarismus und Antimilitarismus gegen Karl Liebknecht ein Strafverfahren einzuleiten.